Johann Heiner Fett
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Anwaltszulassung 1989 in Hamburg
- Mitglied im Hamburgischen Anwaltverein
- Mitglied in der ARGE-Mietrecht im Deutschen Anwaltsverein
Seit seiner Zulassung ist Rechtsanwalt Fett selbständig in Hamburg tätig.
Die überwiegende Tätigkeit von Rechtsanwalt Fett besteht in der laufenden Beratung sowie außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Hausverwaltungen, Immobilienfirmen, Privatvermietern, Stiftungen, Maklern, Wohnungseigentümergemeinschaften und WEG-Verwaltern.
Weiterhin vertreten werden Mieter und Wohnungseigentümer sowie Firmen und Privatpersonen in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten und rechtlichen Belangen rund um die Immobilie. Die Tätigkeit umfasst daher auch Verhandlungen mit Behörden, wie beispielsweise Bezirksämtern oder dem Denkmalschutzamt.
Auch durch langjährige Erfahrung der Mitarbeiter ist eine rasche und effiziente Mandatsbearbeitung von der Entgegennahme der Information, laufender Information über den Verfahrensstand bis zu Veranlassung von Zwangsvollstreckungen, Zwangsverwaltungen oder Zwangsversteigerungen gewährleistet.
Rechtsanwalt Fett setzt mit seiner Tätigkeit in der Rechtsanwaltssozietät Fett & Weyland nach seinem Vater Rechtsanwalt Carl August Fett und seinem Großvater Rechtsanwalt Dr. Rudolf Fett eine Familientradition in dritter Generation fort.
Rechtsanwalt Fett ist ehrenamtlicher Vorstand der Keitel-Stiftung.
